Trotz dieser internationalen Aufmerksamkeit, die die Europawahl erfährt, trotz der Bedeutung, die die Europawahl für Europa, für die ganze Welt, aber besonders für Deutschland und damit auch für jeden Bürger in unseren Gemeinden hat, die anderen Wahlen am 26. Mai 2019 verdienen ebenso der Beachtung aber auch der Beteiligung.
Das Wahlrecht, wie wir es heute kennen, wurde in seinen Grundzügen exakt vor 100 Jahren, im Jahr 1919 eingeführt. Am 23. Mai 1949, also vor 70 Jahren, wurde dieses im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland manifestiert und in Art. 28 den Gemeinden nicht nur das Selbstverwaltungsrecht garantiert, sondern den Kreisen und Gemeinden auch die Pflicht auferlegt, Vertreter der Bürger in freien Wahlen in die kommunalen Entscheidungsgremien zu wählen.
Dieses Recht der kommunalen Selbstverwaltung gibt in Baden-Württemberg dank unserer Gemeindeordnung den Bürgern umfassende Möglichkeiten ihre Stadt, ihre Gemeinde zu gestalten. Auch in den Kreisen können die Bürger die den Kreisen obliegenden Angelegenheiten selbstständig regeln.
Dies gelingt aber nur, wenn sich genügend Frauen und Männer bereit erklären, in den Entscheidungsgremien, als Ortschafts-, als Gemeinde-, Kreis- oder Regionalrat mitzuarbeiten.
Ich danke allen Frauen und Männer, die bereit sind, sich einer Wahl zu stellen.
Mit dieser Schrift möchten wir allen, die für den Kreistag kandidieren, Informationen an die Hand geben, über den Landkreis Ludwigsburg, den Kreistag und seine Aufgaben.
Wir hoffen, es gelingt uns in dieser Zusammenfassung zu vermitteln, mit welchen Fragen und Themen sich der Kreistag zu befassen hat.







